Stand : 24.10.2018 Beitragsordnung NG Hetza-Hexa e.V.
I. Beitragsstaffelung
(1) Aktive Mitglieder Der Beitrag für aktive Mitglieder über 18 Jahren beträgt 30,00 €/Jahr.
(2) Passive, fördernde und musikspielende sowie jugendliche Mitglieder Der Beitrag für passive, fördernde, musikspielende sowie jugendliche Mitglieder beträgt 20,00 €/Jahr.
(3) Kinder und Familienbeitrag Kinder sind beitragsfrei, der Beitrag für aktive Familien beträgt 60,00 €/Jahr, der Beitrag für passive, fördernde und musikspielende Familien beträgt 40,00 €/Jahr. Unter den Familienbeitrag fallen Elternteile und deren Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Der Beitrag wird mittels Lastschrift-Einzugsverfahren bezahlt. Der Einzug erfolgt im ersten Monat des zweiten Quartals. Stundungen und Erlässe können vom Hexenrat genehmigt werden.
II. Leihhäs
(1) Kaution Die Kaution für ein Leihhäs beträgt 100 €, für ein Kinderleihhäs 20 €. (2) Leihgebühr Die Leihgebühr beträgt: (a) Für einen Tag : Kinderleihhäs 5,00 € (b) Für ein Wochenende (Freitag bis Sonntag) : Leihhäs: 30,00 € / Kinderleihhäs 10,00 € (c) Für das Fasnetswochenende (Glombiger Donnerstag bis Fasnetsdienstag) : Leihhäs 50,00 € / Kinderleihhäs 15,00 € d) Dauerleihhäs (nur für eine Saison möglich) 3 Wochen 80,00€ 4 Wochen 100,00€ 5 Wochen 120,00€ 6 Wochen 140,00€ 7 Wochen 160,00€ 8 Wochen 180,00€ 9 Wochen 200,00€ 10 Wochen 220,00€
III. Fahrkostenbeitrag
Für Busfahrten werden im Laufe des Jahres folgende Beiträge erhoben: (1) Aktive Mitglieder Der Fahrkostenbeitrag beträgt 80,00 €/Jahr für aktive Mitglieder über 18 Jahren.
(2) Passive, fördernde und musikspielende sowie jugendliche Mitglieder Bei passiven, fördernden, musikspielenden sowie jugendlichen Mitgliedern wird kein jährlicher Fahrkostenbeitrag erhoben. Jugendliche bezahlen 5,00 €/pro Fahrt, die anderen das Doppelte.
(3) Kinderbeitrag Mitgliedskinder sind beitragsfrei.
(4) Leihhästräger Leihhästräger zahlen einen Fahrkostenbeitrag von 15,00 €/Fahrt. Kinderleihhästräger zahlen 5,00 €/Fahrt.
(5) Gäste Erwachsene Gäste zahlen 15,00 €/Fahrt, minderjährige Gäste bezahlen die Hälfte. Der Beitrag wird mittels Lastschrift-Einzugsverfahren bezahlt. Der Einzug von zweimal 40,00 € erfolgt im ersten Monat des dritten und vierten Quartals. Stundungen und Erlässe sind schriftlich zu stellen und können vom Hexenrat genehmigt werden. Die erste Rate des Fahrkostenbeitrages kann nicht erlassen werden.
Über die zweite Rate ist jeweils an der Jahreshauptversammlung abzustimmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass am Fasnetswochenende bei besuchten Veranstaltungen mit einer Entfernung von mehr als 20 km stets versucht wird, einen Bus einzusetzen.
Kontoänderungen sind umgehend mitzuteilen
Hier nochmals als PDF -->Download<--
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