Stand : 24.10.2018
Häs- und Umzugsordnung der NG Hetza-Hexa e.V.
A. Häsordnung
1. Das Hexen-Häs besteht aus: a) Einer hölzernen Maske mit angenähtem basaltgrauem Kopftuch. b) Am Kopftuchrand ist ein Band mit roten Bebbela, welche Hetza (Hagebutten) symbolisieren, angenäht. Am Kopftuch befindet sich ein Knebelverschluß oder eine Kordel in den Farben der Stulpen. c) Um den Hals wird ein rotes Halstuch getragen. d) Auf der dahliengelben Bluse befindet sich auf der linken Seite eine Brusttasche. Auf der Brusttasche sind 3 (drei) rote Hetza eingestickt. Die Knöpfe haben die Farbe basaltgrau. Die Bluse wird über dem Rock getragen. Unter der Bluse wird ein weißes T-Shirt oder das Narrengruppen Sweatshirt getragen. e) Auf dem linken Ärmel ist das Emblem des Vereins sowie die Laufnummer aufgenäht. Die Hexenmeister tragen den grünen Aufnäher „Hexenmeister“, die übrigen Hexenräte tragen den grünen Aufnäher „Hexenrat“ am rechten Ärmel. f) Die Handschuhe sind schwarz und gehen bis unter die Ärmel der Bluse. g) Auf dem grünen Schurz sind in der linken unteren Ecke 3 (drei) rote Hetza eingestickt. Nur bei den Gründungsmitgliedern sind 6 (sechs) rote Hetza eingestickt. Der Schurz wird über der Bluse vorne gebunden. h) Unter dem Rock wird eine weiße Unterhose mit Spitzen getragen. i) Die Sockenstulpen sind in gelb-rot bzw. rot-gelb gestrickt. Die Streifen haben im normalen Zustand eine Breite zwischen 5 und 7 cm. j) Die Strohschuhe haben ein grünes Einfassband. k) Wenn eine Kopfbedeckung getragen wird, so ist diese gestrickte Narrenmütze in den gleichen Farben zu halten wie die Stulpen. l) Das Häs wird komplettiert vom Besen.
2. Das Herrgottsbärtle-Häs besteht aus: a) Einer hölzernen Maske mit angenähter hellbrauner Kopfbedeckung. b) Um den Hals wird ein rotes Halstuch getragen. c) Auf der grünen Bluse befindet sich auf der linken Seite eine Brusttasche. Auf der Brusttasche sind 3 (drei) rote Hetza eingestickt. Die Knöpfe haben die Farbe basaltgrau. Die Bluse wird über der Hose getragen. Unter der Bluse wird ein schwarzes T-Shirt oder das Narrengruppen Sweatshirt getragen. d) Auf dem linken Ärmel sind das Emblem des Vereins sowie die Laufnummer aufgenäht. Die Hexenmeister tragen den gelben Aufnäher „Hexenmeister“, die übrigen Hexenräte tragen den gelben Aufnäher „Hexenrat“ am rechten Ärmel. e) Die Handschuhe sind schwarz und gehen bis unter die Ärmel der Bluse. f) Die Hose hat die Farbe Dahliengelb. g) Über der Bluse wird ein 8 (acht) cm breiter Schellengürtel mit 5 (fünf) Schellen getragen. Kinder tragen einen 4 (vier) cm breiten Schellengürtel mit 3 (drei) Schellen. h) Auf dem grauen Konfettibeutel, welcher am Schellengurt getragen wird, sind 3 (drei) rote Hetza eingestickt. Nur bei den Gründungsmitgliedern sind 6 (sechs) rote Hetza eingestickt. i) Die Sockenstulpen sind in braun-grau gestrickt. Die Streifen haben im normalen Zustand eine Breite zwischen 5 und 7 cm (braun) bzw. 1,5 und 2 cm (grau). j) Die Strohschuhe haben ein grünes Einfassband. k) Wenn eine Kopfbedeckung getragen wird, so ist diese gestrickte Narrenmütze in den gleichen Farben zu halten wie die Stulpen.
3. Das Musikanten-Häs besteht aus: a) dem Narrengruppen Sweatshirt. b) um den Hals wird ein rotes Halstuch getragen. c) die basaltgraue Hose wird über braunen oder schwarzen Schuhen / Stiefeln getragen.
B. Umzugsordnung
1. Jugendliche dürfen eine Maske tragen.
2. Das Häs ist nur vollständig und in ordentlichem Zustand zu tragen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt folgende Erleichterung: - kein Besen, keine Maske, keine Handschuhe, kein Halstuch, kein Konfettibeutel, statt Schellengürtel einen normalen Gürtel in der gleichen Breite. - das Oberteil darf in geschlossenen Räumen bis zu den Ellenbogen hochgekrempelt werden. -bei der Bluse darf bei den Hexen die obersten zwei, bei den Bärtle der oberste Knopf geöffnet werden.
3. Maske und Häs dürfen nur bei Veranstaltungen getragen werden, an denen der Verein offiziell teilnimmt. Will jemand den Verein als Kleingruppe bei einer anderen Veranstaltung vertreten, bedarf das der Zustimmung eines Hexenmeisters.
4. Das Häs ist nicht übertragbar. Es kann jedoch im Ausnahmefall, also wenn alle Leihhäser bereits vergeben sind, verliehen werden. Dies Bedarf der Zustimmung des Hexenrates. Auch für untereinander ausgeliehene Häser muss ein Leihantrag ausgefüllt werden.
5. Das Tragen des Leihhäses setzt für die Mitglieder der Narrengruppe und der Nichtmitglieder voraus, daß die Satzung sowie die Häs- und Umzugsordnung anerkannt und danach gehandelt wird. Bei Zuwiderhandlungen hat der Hexenrat das Recht, das Leihhäs sofort einzuziehen. Die Leihgebühr wird nicht zurück erstattet.
6. Alle aktiven Mitglieder und Leihhästräger sind verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung zu haben, welche Unfälle im alkoholisierten Zustand und umzugsspezifische Gefahren nicht ausschließen darf. Nachweise sind dem Hexenrat auf Verlangen vorzulegen.
7. Die Laufnummer bleibt jedem Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft erhalten und ist nicht übertragbar. Dies gilt auch im Falle einer Auszeit. Die Laufnummern werden von 11 (elf) bis 99 (neunundneunzig) vergeben. Wer sein Häs mit seiner Laufnummer weiterverkauft, wird automatisch zum Fördermitglied.
8. Es dürfen keine Änderungen am Häs vorgenommen oder angebracht werden.
9. Das komplette Häs wird von Mitgliedern des Hexenrates abgestaubt. Jedes Mitglied muss sein eigenes Häs selbst abstauben lassen.
10. Der Umzug ist von Anfang bis Ende zu laufen. Dabei ist es verboten, sich während des laufenden Umzuges einzugliedern oder vor dem Ende auszusteigen.
11. Der Gruppenführer sorgt für Pünktlichkeit an der Umzugsaufstellung. Jeder sollte jedoch mindestens 15 Minuten vor Laufbeginn anwesend sein.
12. An der Bluse sind während des Umzugs keine anderen Trophäen, Pins und Masken sichtbar zu tragen, außer denjenigen des an diesem Tag besuchten Veranstalters.
13. Zum Ausschluss vom Umzug führen: - Trunkenheit - ein unvollständiges Häs - Verhalten, das dem Ansehen des Vereines schadet. Dies stellt ein Mitglied des Hexenrates fest.
14. Mitglieder, die ausgetreten sind oder ausgeschlossen wurden, dürfen Maske und Häs nicht mehr öffentlich tragen. Das Emblem ist Eigentum des Vereins und ist an diesen zurückzugeben.
15. Das Vorkaufsrecht an Maske und Häs liegt beim Verein. Vor dem Kauf durch den Verein wird das Häs vom Hexenrat begutachtet und dabei der Wert von Maske und Häs ermittelt. Hat der Verein zunächst kein Interesse am Kauf von Maske und Häs, so kann das Mitglied anderen Mitgliedern des Vereins Maske und Häs zum Kauf anbieten. Der Hexenrat muss über den Verkauf informiert werden.
16. Ein Verkauf an Dritte ist ausgeschlossen.
17. Jugendliche und Kinder brauchen zu den Veranstaltungen eine Aufsichtsperson. Diese Aufsichtsperson muß aktives Mitglied und - wenn sie kein Elternteil ist - mindestens 21 Jahre alt sein. Eine Aufsichtsperson - sofern sie kein Elternteil ist - darf nur für ein Mitglied unter 18 Jahren verantwortlich sein. Die Aufsichtsperson braucht eine schriftliche Ermächtigung eines Erziehungsberechtigten.
18. Es ist eine Anwesenheit von mind. 25% erforderlich. Eine Befreiung ist bis spätestens zum Häsabstauben in Textform, unter Angabe von Gründen, beim Hexenrat einzureichen. Bei Nichterfüllung der Anwesenheitspflicht ist ein Arbeitseinsatz zu leisten.
Hier nochmals als PDF -->Download<--
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